BKU: Intelligente Wiederbelebung des öffentlichen Lebens

BKU: Intelligente Wiederbelebung des öffentlichen Lebens

„Wir treten für eine intelligente Wiederbelebung des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft ein“, erklärt der BKU Vorsitzende Prof. Dr. Dr. Ulrich Hemel.

Jüngere Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie Menschen, die bereits Antikörper gegen den Corona-Virus gebildet hätten, könnten das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben Schritt für Schritt wieder aus dem Stillstand erwachen lassen. Auch Kindergärten, Schulen und Universitäten sollten ihren Betrieb wieder aufnehmen. „Wenn wir jetzt mit Augenmaß und nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vorgehen und in geeigneter Weise für notwendige Maßnahmen wie einen weiterhin sorgsamen Schutz von älteren und vorerkrankten Mitbürgerinnen und Mitbürgern als besonderen Risikogruppen sorgen, dann können wir das weitere Ausbluten unserer Wirtschaft stoppen“, ergänzt Hemel. Die Gesundheit und der medizinische Schutz des Lebens müsse im Vordergrund stehen. Jedoch sei auch der Erhalt des sozialen Lebens und das Funktionieren des wirtschaftlichen Kreislaufs ein hohes Gut.

In vielen Staaten wie Taiwan oder Südkorea funktioniere das wirtschaftliche und soziale Leben auf der Basis intelligenter Schutzmaßnahmen weiter. „Wir fordern, sich daran ein Beispiel zu nehmen. Massives und repräsentatives Testen und ein freiwilliges, zeitlich begrenztes digitales Tracking sind Mittel, die eine Neubelebung erlauben. Pandemie-Bekämpfung mit modernen, intelligenten und digitalen Methoden verspricht gute Erfolge bei geringeren wirtschaftlichen und sozialen Kosten. Diesen Weg muss Deutschland nun auch einschlagen,“ betont Hemel.

Zu einer Exit-Strategie müsse allerdings auch gehören, dass die Menschen wieder eine Möglichkeit zum Ausüben ihrer Religionsfreiheit in der Gottesdienstgemeinschaft haben. Die Öffnung von Kirchen, Synagogen und Moscheen dürfe daher nicht nachrangig erfolgen. Selbstverständlich müssten für die Gotteshäuser die gleichen Regeln gelten, die auch im Geschäftsbetrieb üblich seien. „Es ist nicht einzusehen, dass dem Recht auf freie Religionsausübung ein geringerer Stellenwert zugemessen wird als anderen Grundbedürfnissen,“ so der BKU Vorsitzende.

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