Hammer des Monats September

Unternehmensnachfolge leicht gemacht?
Schön wär`s!

Der Gesetzgeber will erklärtermaßen der Weitergabe eines Betriebs auf die nächste Generation steuerlich nicht im Wege stehen. Sein Ziel ist es, Arbeitsplätze zu erhalten.
Hierzu wurden im Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz sogenannte Verschonungsregeln eingebaut, die betriebliches Vermögen weitestgehend von der Besteuerung freistellen.

Nachfolge außerhalb der Familie 

Sofern innerhalb der Familie kein geeigneter Nachfolger zur Verfügung steht, gelten diese Vergünstigungen sogar auch für Nachfolger außerhalb der Familie. Soweit – so gut. 

Nur leider wurde verpasst, diese Regeln an das Einkommensteuergesetz anzupassen! Sofern Sie also Ihrer rechten Hand, einer/einem langjährigen Mitarbeiter/in die Anteile an Ihrem Unternehmen mit Rücksicht auf den Unternehmenserhalt und zur langfristigen Bindung zu einem Vorzugspreis verkaufen, brauchen Sie zwar die Schenkungsteuer nicht zu fürchten - dafür aber die Einkommensteuer!

Geleitschutz durch den BFH

Denn unter Geleitschutz der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wird Ihr Finanzamt den eingeräumten Preisvorteil beim Erwerber/in der Einkommensteuer unterwerfen. Und die ist im Zweifelsfall sogar noch höher, als die Schenkungsteuer.

BFH vom 26.06.2014, VI R 94/13 oder auch BFH vom 01.09.2016, VI R 67/14


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Das ist der Hammer ...

"Das ist des Hammer", denken auch Sie bestimmt  gelegentlich, wenn Politik. Justiz oder Verwaltung mal wieder so richtig "zuschlagen". Mit dem "Hammer des Monats" will der BKU immer wieder auf eigentümliche Gesetzgebungen und Entscheidungen aufmerksam machen. 

Sie kennen auch so manchen "Hammer des Monats"? Dann schreiben Sie uns doch gerne ihren Vorschlag unter service@bku.de.

Der Autor

Marcus Wilp. Der Diplom-Finanzwirt ist als  
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Hamburg tätig. Wilp ist Mitglied im BKU Bundesvorstand.

Marcus Wilp
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