Hammer des Monats November

Alle Kaufleute mit Bareinnahmen aufgepasst!

Wer Bar-Einnahmen mit Hilfe einer elektronischen Kasse erfasst (elektronisches Aufzeichnungssystem), hat seinem zuständigen Finanzamt spätestens bis zum 31.01.2020 folgendes mitzuteilen (§ 30 (1) aus Art 97 EGAO):

  1. Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) für das verwendete elektronische Aufzeichnungssystem 
  2. Art, Anzahl, Seriennummer und Datum der Anschaffung des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems
  3. Name und Steuernummer des Steuerpflichtigen


Die Mitteilung muss laut Gesetz nach mit dem amtlich vorgeschriebenem Vordruck erfolgen. Nur: diesen gibt es noch gar nicht (noch in Arbeit!). Und das unter 2. erwähnte Zertifikat gibt es nach meinen Erkenntnissen bislang auch noch nicht. Wahrscheinlich wird Ihnen Ihr Kassenlieferant, wenn überhaupt, nur ein vorläufiges erteilen können, mit dem Sie dann zunächst arbeiten sollten.

Um Ihre gesetzliche Anzeigepflicht zu erfüllen, sollten Sie die Angaben bis zum 31.01.2020 in einem formlosen Brief an Ihr Finanzamt schicken. Angesichts von geschätzten 2,5 Mio. betroffenen Unternehmen in Deutschland, stellt sich allerdings die Frage, ob und wann diese Masse an Briefen überhaupt bearbeitet wird. Infos zur unter 1. erwähnten technischen Sicherheitseinrichtung TSE siehe Juli-Hammer .

Wie wäre es, wenn der Gesetzgeber zunächst einmal seine eigenen Hausaufgaben und vor allem gute Gesetze macht, bevor er neuen Verwaltungsaufwand bei den Unternehmen produziert?

Das ist der Hammer ...

"Das ist des Hammer", denken auch Sie bestimmt  gelegentlich, wenn Politik. Justiz oder Verwaltung mal wieder so richtig "zuschlagen". Mit dem "Hammer des Monats" will der BKU immer wieder auf eigentümliche Gesetzgebungen und Entscheidungen aufmerksam machen. 

Sie kennen auch so manchen "Hammer des Monats"? Dann schreiben Sie uns doch gerne ihren Vorschlag unter service@bku.de.

Der Autor

Marcus Wilp. Der Diplom-Finanzwirt ist als  
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Hamburg tätig. Wilp ist Mitglied im BKU Bundesvorstand.

Marcus Wilp
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