BKU: Wohneigentum durch Eigenkapitalstärkung und Grunderwerbsteuerfreibetrag fördern

BKU: Wohneigentum durch Eigenkapitalstärkung und Grunderwerbsteuerfreibetrag fördern

„Das Gebot der Stunde ist nicht die Debatte um die Abschaffung von Eigenheimen, sondern die Frage: Wie können wir Familien helfen, künftig in einem eigenen Haus oder einer eigenen Wohnung zu leben“, erklärt der BKU Vorsitzende Prof. Dr. Dr. Ulrich Hemel.

Der BKU fordert deshalb die Einführung eines steuerlichen Freibetrags in Höhe von 300.000 Euro bei der Grunderwerbssteuer für den Ersterwerb einer selbst bewohnten Immobilie. Daneben sei es notwendig, vom Bund über die KfW zu finanzierende Nachrangdarlehen zur Absicherung des Eigenkapitals in der Art und Weise zur Verfügung zu stellen, dass das verfügbare Eigenkapital eines Ersterwerbers oder einer Ersterwerberin durch die KfW verdoppelt und als Nachrangdarlehen eingetragen wird. Schließlich fordert der Unternehmerverband noch die Absenkung der Grundsteuer auf den ländereinheitlichen Satz von 3 Prozent.

„Hohe Nebenkosten beim Hauskauf sind einer der Gründe für die schlechte Quote von Immobilieneigentümern in unserem Land“, stellt Hemel fest. „Dabei bildet doch gerade der Erwerb von Wohneigentum eine gute Basis zum Vermögensaufbau, aber auch zur Übernahme von stärkerer zivilgesellschaftlicher Verantwortung in den Kommunen vor Ort. Deshalb sollte der Staat Maßnahmen ergreifen, die dies ermöglichen.“ Der Anteil der Menschen, die in ihrem eigenen Haus oder in ihrer eigenen Wohnung leben, ist in Deutschland ungewöhnlich gering. Dazu steigen die Immobilienpreise seit Jahren an, 2020 allein um 5,9 Prozent. Durch die flankierenden Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung und zur Kapitalbeschaffung werde Wohneigentum deutlich erschwinglicher.

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