BKU: Corona-Maßnahmen müssen wirkungsvoll und verhältnismäßig sein

BKU: Corona-Maßnahmen müssen wirkungsvoll und verhältnismäßig sein

Darüber hinaus sei es zur Rettung der betroffenen Unternehmen, die nun mit dem Rücken zur Wand stünden, geboten, die schnelle und unbürokratische Auszahlung der zugesagten Finanzhilfen sicherzustellen. Schon die zweite Auflage der Corona-Soforthilfen war ineffizient und hat durch die zwingende Einschaltung eines Steuerberaters zu unnötiger Bürokratie und Engpässen geführt. Bislang ist nur ein kleiner Bruchteil der Hilfen ausgezahlt worden.

„Der von Bundesregierung und Ministerpräsidenten beschlossene teilweise Lockdown stürzt viele Unternehmen in einen Kampf ums Überleben. Er darf daher nur solche Maßnahmen beinhalten, die zur Eindämmung der Pandemie absolut notwendig sind“, betont der BKU Vorsitzende Prof. Dr. Dr. Ulrich Hemel. Bei solchen massiven Eingriffen komme es sehr stark auf die verfassungsrechtlich gebotene Verhältnismäßigkeit der Mittel an und die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien an.

Gerade Unternehmen aus dem Bereich der Gastronomie oder Kultur, die jetzt erneut massiv durch die Schließung betroffen seien, hätten in den vergangenen Monaten sehr gute Hygienekonzepte entwickelt und umgesetzt. Auch die Gestaltung von Freizeit in Gastronomie- und Kulturbetrieben habe etwas mit Wirtschaft zu tun, das dürfe die Politik nicht aus dem Blick verlieren.

Es falle vielen Betroffenen schwer zu verstehen, warum ihr Unternehmen schließen müsse. „Die Politik bleibt gefordert, ihre einschneidenden Maßnahmen gut und transparent zu begründen, damit die Akzeptanz in der Bevölkerung erhalten bleibt“, erklärt der BKU Bundesvorsitzende.

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