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„Vater Staat eröffnet ein Depot“ – Kommentar vom BKU-Geschäftsführer David Dekorsi zur Frühstartrente

Die Frühstartrente beruht auf einer richtigen Diagnose. Ihre Therapie folgt dem alten Reflex, aus jedem Problem eine neue Staatsaufgabe zu machen.

von David Dekorsi

Man muss der Bundesregierung zunächst ein Kompliment machen. Mit der Frühstartrente, die der Bundestag nun beschlossen hat, spricht die deutsche Sozialpolitik aus, was sie lange vermieden hat: Wer im Alter mehr haben will als die gesetzliche Rente, braucht eigenes Kapital, und er sollte früh damit anfangen. Zehn Euro im Monat, vom sechsten Geburtstag bis zur Volljährigkeit, angelegt am Aktienmarkt. Hinter der bescheidenen Summe steht ein bemerkenswertes Eingeständnis: Für die heutige Jugend verlässt sich auch die Politik nicht mehr allein auf das Umlageversprechen.

Umso genauer sollte man hinsehen, was aus dieser Einsicht folgt. Aus dem Satz „Die Bürger brauchen mehr eigenes Vermögen“ wird ohne Umweg der Satz „Der Staat muss es ihnen bereitstellen“. Es entstehen zertifizierte Standardverträge, Kostenvorgaben, Anlagerichtlinien und eine kollektive Auffanglösung bei der Bundesbank. Deutschland entdeckt, dass junge Menschen Kapital brauchen, und das Erste, was uns dazu einfällt, ist ein neues Bundesprogramm.

Dabei ist das Problem zu einem guten Teil hausgemacht. Wer heute ins Berufsleben startet, gibt einen erheblichen Teil seines Lohns an Steuern und Sozialabgaben ab, finanziert die Renten einer großen Elterngeneration und soll nebenher Vermögen aufbauen, weil die gesetzliche Rente allein ihm keine attraktive Perspektive mehr bietet. Naheliegend wäre, ihm mehr von seinem Einkommen und mehr eigene Entscheidungen zu lassen. Stattdessen begründet ein Problem, das der Staat mitverursacht hat, eine zusätzliche Staatsaufgabe. Selten lautet die Frage, welche Last man streichen könnte, fast immer, welches Instrument sich hinzufügen lässt.

An zehn Euro im Monat muss sich niemand stören. Interessanter ist das Staatsverständnis dahinter. Man kann den Sozialstaat als Versorger denken, der Programme auflegt und Bürger zu Empfängern macht. Oder als Ermöglicher, der Eigentum schützt, Fähigkeiten vermittelt, möglichst viel Einkommen beim Bürger lässt und dort hilft, wo jemand sich nicht selbst helfen kann. Ludwig Erhard hat den Anspruch des zweiten Modells in einen Satz gefasst: „Sorge du, Staat, dafür, daß ich dazu in der Lage bin.“ Die Frühstartrente liest diesen Satz rückwärts. Sie sorgt nicht dafür, dass der Bürger zur Vorsorge in der Lage ist, sie übernimmt deren Anfang gleich selbst. Die katholische Soziallehre nennt das Prinzip, das dabei aus dem Blick gerät, Subsidiarität: Was der Einzelne oder die Familie leisten kann, soll die größere Einheit nicht an sich ziehen.

Am deutlichsten zeigt sich die Schieflage bei der Bildung. Viele junge Menschen verlassen die Schule, ohne erklären zu können, was ein ETF ist oder was reale Rendite bedeutet. Zugleich legt der Staat für sie Geld am Kapitalmarkt an. Wer fehlendes Finanzwissen zum Grund macht, Entscheidungen beim Staat zu bündeln, gerät in einen Zirkel: Die Bürger können etwas nicht, also übernimmt der Staat, also lernen sie es erst recht nicht. Der Staat sollte nicht der erste Vermögensverwalter eines Kindes sein. Er sollte dafür sorgen, dass dieses Kind später sein eigener sein kann.

Hinzu kommt eine Frage, die man ohne Alarmismus stellen darf. Für Kinder ohne privates Depot legt die Bundesbank das Geld kollektiv an, nach einer Richtlinie, die das Finanzministerium mit Kanzleramt und Bundesbank festlegt. Von einer Verstaatlichung kindlicher Vermögen kann keine Rede sein. Doch je mehr Kapital staatliche Stellen verwalten, desto größer wird die Versuchung, über Branchen, Nachhaltigkeitskriterien oder heimische Champions politisch zu befinden. Eigentum ist mehr als eine Rechengröße. Wer etwas besitzt, ist weniger auf den nächsten Transfer angewiesen und kann gegenüber der Politik leichter Nein sagen. Gerade deshalb sollte der Staat über Vorsorgekapital so wenig wie möglich verfügen.

Die Befürworter haben allerdings ein Argument, das man nicht beiseiteschieben sollte. Die Frühstartrente erreicht auch Kinder aus Familien, in denen sonst niemand etwas für sie zurücklegen würde. Daraus folgt, dass der Sozialstaat dort gezielt helfen darf, wo Familien es aus eigener Kraft nicht schaffen. Daraus folgt nicht, dass die Vermögensbildung aller Kinder mit einer staatlichen Zahlung beginnen muss.

Die Alternative hätte drei Teile. Erstens Finanzbildung als regulärer Unterricht statt als gelegentlicher Projekttag. Zweitens steuerliche Freiheit für langfristige Vorsorge. Die Frühstartrente stellt Erträge in der Ansparphase steuerfrei, der Gesetzgeber weiß also, was wirkt. Warum gilt diese Logik nur in staatlich zertifizierten Gefäßen und nicht für jeden, der über Jahrzehnte privat anlegt und erst im Alter entnimmt? Drittens verlässliche Regeln: einfache Produkte, Wettbewerb zwischen Anbietern und eine Besteuerung der Altersvorsorge, die nicht in jeder Legislaturperiode neu verhandelt wird.

Meiner Generation wird man weniger Rente versprechen können als der meiner Eltern. Dann sollte man ihr wenigstens mehr Freiheit zum Vermögensaufbau lassen. Es ist ein Fortschritt, dass die deutsche Sozialpolitik den Wert von Kapital und Eigentum entdeckt hat. Nur die Entdeckung, dass der Staat nicht der Erziehungsberechtigte seiner Bürger ist, steht noch aus.

David Dekorsi, Jahrgang 2001, ist Geschäftsführer des Bundes Katholischer Unternehmer (BKU) und Publizist für Generationengerechtigkeit, Wirtschaft und Sozialethik.

Foto: Norman Gebauer