Konsequente Reform statt politischer Beruhigungspille nötig: BKU warnt vor Abwanderung der jungen Generation
Der Bund Katholischer Unternehmer (BKU) bewertet die an die Bundesregierung übergebenen 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission als unzureichend. Zwar erkenne das Gremium die richtigen Problemfelder, die Antworten blieben jedoch zu zaghaft, um das Versprechen der Generationengerechtigkeit einzulösen.
„Die Kommission hat den Mut gehabt, Tabus anzufassen, das gibt Hoffnung. Aber sie ist auf halbem Weg stehengeblieben”, sagt Martin Nebeling, Bundesvorsitzender des BKU. „Wer die Lasten der Demografie ehrlich verteilen will, darf weder die junge Generation erneut zur Restgröße machen noch den Mittelstand weiter unverhältnismäßig belasten.”
Der BKU kritisiert insbesondere drei Punkte:
- Renteneintrittsalter: Zu langsam, zu spät
Die Kopplung des Renteneintritts an die Lebenserwartung im Verhältnis 2:1 sei im Grundsatz richtig, nur das Tempo sei zu gering. Die Regelaltersgrenze steige bis 2041 lediglich auf 67,5 Jahre. Damit reagiere die Politik „langsamer, als die demografische Realität es verlangt“. Der BKU teilt die Mahnung des Sachverständigenrates, dass die jüngere Generation so unverhältnismäßig stark belastet bleibe. Generationengerechtigkeit entsteht nach Ansicht des BKU nicht durch das Verschieben von Lasten in die Zukunft, sondern durch ehrliche Lastenteilung in der Gegenwart und eine langfristige Stärkung der Umlagefinanzierung der Rente durch eine familienfreundliche Politik.
- Minijobs: Belastungsprobe für den Mittelstand
Die geplante Abschaffung des Sonderstatus geringfügiger Beschäftigung treffe Handwerk, Gastronomie und Mittelstand unmittelbar. Das sozialpolitische Ziel – bessere Absicherung gegen Altersarmut – sei zwar berechtigt. Doch ohne flankierende Entlastung bei Bürokratie und Lohnnebenkosten drohe ein Schlag gegen flexible Beschäftigung dort, wo sie gebraucht wird.Der BKU fordert deshalb: „Wer Minijobs in die Versicherungspflicht überführt, muss die zusätzliche Belastung der Betriebe an anderer Stelle ausgleichen. Sonst zahlen am Ende kleine Unternehmen und ihre Beschäftigten die Zeche, besonders die, die auf einen Mini-Job angewiesen sind.“ - Kapitaldeckung: Richtiges Prinzip, falsche Hand
Den Einstieg in die Kapitaldeckung bewertet der BKU als überfällig und vom Verband seit Langem gefordert. Doch ein zentral verwalteter Staatsfonds nach „schwedischem Vorbild” sei der „ordnungspolitisch falsche Weg“. Kapitaldeckung gehöre „in private Verantwortung und in die betriebliche Altersversorgung, nicht in staatliche Hand“. Das Subsidiaritätsprinzip der Katholischen Soziallehre verlange, „dass der Staat ermöglicht, statt zu verwalten“. Statt eines neuen staatlichen Fonds solle die Politik die private und betriebliche Vorsorge konsequent stärken und entbürokratisieren.
BKU: Wer jungen Menschen keine Perspektive bietet, wird sie verlieren
„Diese Vorschläge sind kein Aufbruch, sondern ein Kompromiss zur politischen Beruhigung”, so David Dekorsi, Geschäftsführer des BKU. „Die Soziale Marktwirtschaft braucht eine Rente, die Eigenverantwortung belohnt, den Mittelstand nicht erdrückt und die Jungen nicht im Stich lässt.”
Dekorsi warnt vor den langfristigen Folgen einer halbherzigen Reform: „Wenn Deutschland jungen Menschen keine Perspektive bietet, dann werden sie gehen. Das gilt umso mehr, wenn sie im Ausland teilweise mehr verdienen, weniger Abgaben zahlen und eine bessere Zukunft sehen. Eine Rentenreform, die diese Frage nicht mitdenkt, sägt am Ast, auf dem das ganze System sitzt.”