BKU erteilt „Übergewinnsteuer“ eine Absage

BKU erteilt „Übergewinnsteuer“ eine Absage

„Die Bundesregierung hat die durch die Absenkung der Mineralölsteuer beabsichtigte Lenkungswirkung verfehlt. Der Versuch einer Reparatur dieses gescheiterten Markteingriffs durch eine Übergewinnsteuer ist der falsche Weg“, betont der Vor-sitzende des Bundes Katholischer Unternehmer (BKU) Prof. Dr. Dr. Ulrich Hemel. Mit der aus Kreisen von SPD und Grünen ins Auge gefassten Übergewinnsteuer will man etwaige Mehrgewinne, die Mineralölkonzerne wegen der auch durch den Ukrainekrieg ausgelösten aktuellen Energiesituation erwirtschaften, höher be-steuern.

Der Unternehmerverband spricht sich gegen die Besteuerung so genannter Übergewinne aus. Das wäre ein Paradigmenwechsel im Steuerrecht. Die Unterscheidung zwischen „unerwünschten Gewinnen“, die höher besteuert werden und „guten Gewinnen“ lasse sich nicht durchhalten. Will der Staat dann beispielsweise die Rüstungsindustrie, die unzweifelhaft vom jüngst eingerichteten Sondervermögen profitieren wird, ebenfalls höher besteuern? Oder wie geht man mit den Milliardengewinnen aus der Impfstoffproduktion um und gehören Gewinne aus der Vermittlung von Impfstoffen zu den guten oder schlechten Gewinnen? Allein diese Fragen zeigten, so der BKU, dass das geplante Instrument nicht funktionieren könne. Darüber hinaus fehle es an zuverlässigen Abgrenzungskriterien, ab welcher Höhe „Übergewinne“ anfangen und was noch “normale Gewinne“ sind. Es lasse sich bereits nicht gesichert feststellen, ob die genannten Konzerne überhaupt höhere Gewinne als üblich erzielen und woher eine Gewinnerhöhung resultiert.

„Die soziale Ordnung unseres Landes beruht auf der Zuordnung von fairem Wettbewerb und sozialen Mindeststandards. Genau das ist der Grundgedanke der Sozialen Markwirtschaft“ ergänzt Hemel. Staatliche Eingriffe müssten daher in ihren Folgewirkungen gut bedacht werden und sollten eine Ausnahme darstellen. Der Versuch der Einflussnahme auf die Preise an der Tankstelle durch die Senkung der Mineralölsteuer sei gescheitert. „Die Preissenkung kommt nicht bei den Verbrauchern an und ein Anreiz für ökologisches Verhalten wird ins Gegenteil verkehrt“, erläutert der BKU Vorsitzende. Sinnvoll hingegen sei eine konsequentere CO2-Besteuerung, deren Folgen bei Geringverdienern kompensiert werden könnten. Der BKU begrüßt die kartellrechtliche Untersuchung, die inzwischen eingeleitet wurde. „Das ist eine wichtige Maßnahme gegen einen unfairen Wettbewerb“, betont Hemel.

„Die mittelständische Wirtschaft braucht für ihr langfristiges Investitionskalkül stabile Verhaltenserwartungen. Diese gehen verloren, wenn sich wichtige Rahmenbedingungen wie Steuersätze adhoc verändern und dabei nicht mehr einem ökonomischen, sondern einem ‚politischen Konjunkturzyklus‘ folgen“, ergänzt Hemel. Politische Risiken seien gerade für unseren exportorientierten Mittelstand durch die jüngsten Entwicklungen bereits deutlich gewachsen. Die deutsche Politik dürfe dem nicht durch dirigistische Markteingriffe noch zusätzlich Vorschub leisten.

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