Vorrang menschlicher Autonomie bei KI-Anwendungen

Vorrang menschlicher Autonomie bei KI-Anwendungen

„Im Zusammenhang mit dem zunehmenden Einsatz von künstlicher Intelligenz in allen Lebensbereichen stehen für uns als Bund Katholischer Unternehmer die menschliche Autonomie und der Vorrang menschlichen Handelns im Vordergrund.“ So heißt es in der Stellungnahme des Bundes Katholischer Unternehmer zum Regulierungsentwurf der Europäischen Kommission zur Künstlichen Intelligenz (KI). Künstliche Intelligenz habe ein großes Potenzial, menschliche Entscheidungen und Handlungen zu unterstützen. Genau zu diesem Zweck sollte sie verwendet werden, dies entspricht einer christlichen Grundhaltung. „Menschliche Kontrolle muss die letzte Entscheidungsinstanz in algorithmischen Prozessen und Systemen sein“, betont der BKU-Vorsitzende, Professor Dr. Dr. Ulrich Hemel.

„Wir begrüßen den wertebasierten und risikorentierten Ansatz der Europäischen Kommission. In einer KI-dominierten Wirtschaft werden der kritische Blick werteorientierter Führungspersönlichkeiten und deren praktische Weisheit wichtiger denn je“, ergänzt Hemel. Die Würde des Menschen und sein Recht auf Selbstbestimmung müssten auch in der digitalen Welt unantastbar bleiben. „Aus diesem Grund wenden wir uns gegen digitale Monopole und Datenkolonialismus. Sie setzen das Prinzip des freien und offenen Wettbewerbs außer Kraft“, ergänzt Hemel.

Der Unternehmerverband begrüßt, dass die Kommission ihr Augenmerk auf die Unterstützung von Innovationen und wirtschaftlicher Entwicklung im Bereich der digitalen Wirtschaft legt. Der BKU weist allerdings auch auf die Risiken hin, die unausweichlich mit algorithmischen und KI-basierten Systemen verbunden sind. Hier müsse man vor allem auf die informationelle Selbstbestimmung der Nutzer schauen. Ihre Rechte dürften durch die Anwendung von KI nicht gefährdet werden. Das, was wir als zwischenmenschliche „analoge“ Interaktion kennen, werde heute vermehrt in digitale Lebensbereiche übertragen und erzeuge dort andere Gesetzmäßigkeiten und Abhängigkeiten. Die Anforderungen durch die zunehmende Diversität unserer Gesellschaft könne man ebenfalls nicht allein den Algorithmen überlassen. Experimente zeigten, dass zum Beispiel Diskriminierung durch die Entscheidungsdelegation an Algorithmen nicht beseitigt werde, sie werde allenfalls besser kaschiert.

Der BKU hält eine effiziente EU-weite, digitale und digitalwirtschaftliche Infrastruktur für erstrebenswert und ruft daher alle an diesem politischen Prozess Beteiligten zur lösungsorientierten Zusammenarbeit auf. Um das Innovationspotenzial und Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen bei der Nutzung und Entwicklung von KI sicherzustellen, sei ein funktionierender Ordnungsrahmen erforderlich. Dabei dürfe die geforderte Risikoabschätzung nicht zu einer bürokratischen Pflichtübung verkommen.

Hier finden Sie den Text der Stellungnahme in deutscher Sprache.

Hier finden Sie den Text der Stellungnahme in englischer Sprache.

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