Hammer des Monats Juli

Wenn Einzelhändler etwas einsetzen müssen, was es nicht zu kaufen gibt:

Ab dem 1.1.2020 müssen elektronische Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) vor Manipulationen geschützt sein.

Das Problem: Am Markt gibt es sie leider noch gar nicht zu kaufen! Langsam wird es also eng.

Hinweis: Wurden Registrierkassen nach dem 25. November 2010 und vor dem 1. Januar 2020 angeschafft, die den Anforderungen des BMF-Schreibens vom 26. November 2010 (BStBl. 2010 I S. 1342) entsprechen und die bauartbedingt nicht aufrüstbar sind, so dass sie die Anforderungen des § 146a AO nicht erfüllen, dürfen diese Registrierkassen bis zum 31. Dezember 2022 weiterverwendet werden (§ 30 Abs. 3 EG zur AO).

Das ist der Hammer ...

"Das ist des Hammer", denken auch Sie bestimmt  gelegentlich, wenn Politik. Justiz oder Verwaltung mal wieder so richtig "zuschlagen". Mit dem "Hammer des Monats" will der BKU immer wieder auf eigentümliche Gesetzgebungen und Entscheidungen aufmerksam machen. 

Sie kennen auch so manchen "Hammer des Monats"? Dann schreiben Sie uns doch gerne ihren Vorschlag unter service@bku.de.

Der Autor

Marcus Wilp. Der Diplom-Finanzwirt ist als  
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Hamburg tätig. Wilp ist Mitglied im BKU Bundesvorstand.

Marcus Wilp
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