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Die Bedeutung der christlichen Gesellschaftslehre für Wirtschaft und Gesellschaft

Am 16.4. traf sich die BKU-Diözesangruppe Hamburg, beginnend mit einer Hl. Messe im St. Marien-Dom, gefolgt vom Abendessen und einem Vortrag mit Pfr. Dr. Christian Stenz, dem Geistlichen Berater des BKU.

Vertreter des BKU Hamburg hatten Dr. Stenz nach seinem begeisternden Vortrag auf der BKU-Jahrestagung in Benediktbeuern um eine Wiederholung in Hamburg gebeten, da er beruflich einen starken Bezug zur Stadt hat.

Das Ziel des Austauschs mit ihm als Geistlichem Berater des BKU war, betriebliche Entscheidungen im Geiste christlicher Werte kennenzulernen, die Verbindung von Theorie und Praxis aus erfahrenem Munde zu hören und Beispiele für die Stärkung der Unternehmenskultur und Unternehmenskontinuität zu erhalten.

Dr. Stenz begann mit einem klaren Statement: „Wir müssen die Stimme erheben!“

Er nannte als Eingangsbeispiel das CDU-Grundsatzprogramm, beschlossen im Mai 2024, das im Ansatz ohne die Nennung von ‚Subsidiarität‘ und ‚Solidarität‘ als Grundprinzipien der Katholischen Soziallehre entstanden wäre, hätte es nicht ein gezieltes Engagement für diese klaren Formulierungen gegeben.

Doch zuerst wurde ein weiter Bogen geschlagen: von 1891, Rerum Novarum und der Sozialenzyklika von Papst Leo XIII. bis hin zu Papst Franziskus.

In allen diesen päpstlichen Schreiben wurde auf soziale Probleme der industriellen Entwicklung eingegangen – insbesondere die Arbeitsbedingungen in Fabriken und die Ausbeutung der Arbeiterklasse, die zum Aufstieg des Sozialismus als Gegenreaktion zum Kapitalismus führten.

Dr. Stenz skizzierte die Entwicklung unter Namensnennung von Oswald von Nell-Breuning als einem der zentralen Köpfe der praktischen Umsetzung und Weiterentwicklung der Rerum Novarum-Gedanken im 20. Jahrhundert.

Auch Adenauer und Erhard orientierten sich in der Nachkriegszeit stark an der Katholischen Soziallehre.

Dr. Stenz listete dann zwölf zentrale Eckpunkte auf, betonte jedoch besonders:

  • Die Menschenwürde jedes einzelnen Mitarbeiters

  • Das Recht auf Privateigentum

  • Die Pflicht des Staates, soziale Gerechtigkeit zu fördern

  • Solidarität und Subsidiarität

  • Soziale Absicherung – gerechte und faire Löhne – Schutz von Familien, Sonntagsruhe

Alle Punkte konnten konkret mit Herausforderungen des Berufsalltags wie Aufbau und Umzug unterlegt werden – mit Nennung von Positionen in Hamburg, Berlin und Dresden bei Die Welt, Gruner + Jahr und Sanofi.

Nach seinem Vortrag wurde unter mehreren Rückfragen eine konkrete Frage thematisiert: Sind die Forderungen nicht heute alle schon direkt oder indirekt in das Grundgesetz, in die Sozialstaats- und Wirtschaftsordnung eingeflossen?

Dr. Stenz betonte, dass die Katholische Soziallehre kein Grundgesetz ist und dass sie nicht statisch sei, dass sie jedoch maßgeblich in die Entwicklung zentraler Prinzipien moderner Demokratien eingeflossen ist.

Zudem wies er darauf hin, dass es Entwicklungen wie die Digitalisierung und Künstliche Intelligenz gebe, die neue Rahmenrichtlinien und Weiterentwicklungen erfordern.

Ethisch fundierte Digitalisierung und ein KI-Einsatz in Achtung der Menschenwürde in der Arbeitswelt sind zwei Themen, zu denen sich der BKU bereits durch Arbeits- und Positionspapiere eingebracht hat.

Der Austausch zahlreicher Visitenkarten am Ende der Veranstaltung unterstrich, dass der BKU mit diesem Abend ein sehr konkretes Thema gefunden hatte. Dr. Stenz wurde mit viel Applaus verabschiedet.