BKU kritisiert Tarifabschluss und fordert Streikgesetz
Der Bund Katholischer Unternehmer (BKU) hat den Tarifabschluss im Öffentlichen Nahverkehr in NRW kritisiert. „Das ist keine gesunde Sozialpartnerschaft und ein falsches Zeichen“, erklärt der BKU-Bundesvorsitzende Dr. Martin Nebeling zu der nach mehreren Streiks gefassten Einigung zwischen der Gewerkschaft ver.di und dem kommunalen Arbeitgeberverband (KAV NW) in NRW, die unter anderem die Einführung einer 38-Stunden-Woche im ÖPNV umfasst.
„Es gefährdet die Grundlagen unserer Sozialpartnerschaft und Infrastruktur, wenn das – grundsätzlich im Grundgesetz verbürgte – Streikrecht keinen gesetzlichen Grenzen unterliegt. Nach wie vor haben wir in Deutschland kein Streikgesetz, das klare und verbindliche Standards für alle Beteiligten und Betroffenen setzt und Planbarkeit schafft“, so Nebeling weiter.
Stattdessen seien Streiks Nebeling zufolge derzeit weder im Hinblick auf ihre zeitliche Länge noch auf ihre Auswirkungen auf Dritte reguliert. „Die Arbeitgeberseite wird durch derart häufige Streiks mit drohendem Stillstand der Infrastruktur und der Betroffenheit unbeteiligter Dritter geradezu moralisch erpresst. Unser unbegrenztes Streikrecht droht darüber hinaus in einer Eskalationsspirale mit immer mehr Streiks zu münden.“
ÖPNV-Tarifabschluss untergräbt Forderungen der Politik nach mehr Arbeit
Ebenso ist der Tarifabschluss im Öffentlichen Nahverkehr für Nebeling ein politisch falsches Zeichen: „Es kann nicht sein, dass im staatlich finanzierten ÖPNV die Arbeitszeit reduziert wird, während es aus Regierungskreisen immer wieder heißt, die Bürger müssten mehr arbeiten. Wichtige Diskussionen über Arbeitszeit und Arbeitsrecht werden so politisch unglaubhaft gemacht.“
Gleichzeitig ist es Nebeling wichtig, zu betonen, dass die Forderung nach einem neuen Streikrecht „kein Instrument gegen die Interessen von Arbeitnehmern ist, sondern dem Schutz des Gemeinwohls dienen soll.“ Für Bereiche der Daseinsvorsorge wie Verkehr oder Kinderbetreuung hätten dabei anderen Regeln zu gelten als beispielsweise in der Produktion.
Zudem gelte es nach Ansicht des BKU Streiks, die „lediglich der gewerkschaftlichen Mitgliederwerbung dienen und nicht auf das Scheitern von Lohnverhandlungen reagieren“, grundsätzlich dem Übermaßverbot zu unterwerfen. Die Sozialpartnerschaft müsse „mehr als Interessensausgleich und Dialog, denn als Arbeitskampf“ verstanden werden.