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„Unausgewogen und unfair“ – BKU kritisiert Erbschaftsteuer und fordert Reform

„Unausgewogen und unfair“ – BKU kritisiert Erbschaftsteuer und fordert Reform

Der BKU fordert eine Reform der Erbschaftsteuer: Die aktuellen Regeln seien „unausgewogen und unfair“. Die Forderungen des Verbands unterscheiden sich von den jüngsten Vorschlägen der SPD unter anderem dadurch, dass Unternehmen mit einer planbaren Flat Tax von 10 % rechnen können, die auf Antrag über 10 Jahre gestundet werden. Im Gegenzug soll für große Unternehmen die Verschonungsbedarfsprüfung entfallen.

Der Bund Katholischer Unternehmer (BKU) fordert eine Reform des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes. Die Regelungen seien „sehr komplex“ und „für Gestaltungen anfällig“, heißt es in einer Stellungnahme des BKU-Arbeitskreises Steuerrecht.

So lasse sich „durch rechtzeitige Umschichtung des Vermögens oder durch eine vorgezogene Schenkung das vorhandene nicht begünstigte Vermögen künstlich vermindern“. Die Erbschaftsteuer wirke „unausgewogen und unfair“ – und diese Kritik finde sich „immer wieder in berechtigten Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht“. Derzeit wird erneut eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erwartet.

BKU kritisiert Verschonungsregelungen bei großen betrieblichen Vermögen

Der BKU kritisiert „im Wesentlichen die Verschonungsregelungen bei großen betrieblichen Vermögen“ und schlägt die Einführung einer „festen ‚Flat Tax‘ für Betriebsvermögen von 10 % mit einer zehnjährigen Stundungsmöglichkeit“ vor; auch „eine vorzeitige abgezinste Ablösung der Steuerschuld“ sei denkbar.

Die Verschonungsbedarfsprüfung könne entfallen, ebenso „komplizierte Regelungen zur Verschonung kleinerer Unternehmen“, die Unternehmen daran hindern, „flexibel auf Veränderungen des Marktes zu reagieren“. Die Verschonungsregelungen könnten durch eine „vergleichsweise geringe, kalkulierbare und in Raten abzahlbare Flat Tax“ ersetzt werden. Mit Blick auf privates, nicht betriebliches Vermögen sehe der BKU hingegen keinen Änderungsbedarf.

BKU-Vorschlag für Erbschaftssteuer zielt auf mehr Fairness und Einfachheit

Dem BKU ist es zudem wichtig, dass „die Bewertung von betrieblichen Vermögen stärker an seinem Verkehrswert orientiert“ werde und branchenübliche Faktoren wie Liquidität, Fungibilität und Einflussmöglichkeiten sowie aktuelle Kapitalisierungszinsen besser einbezogen würden. Das „bestehende vereinfachte Ertragswertverfahren mitsamt den Mindestwertregelungen“ solle abgeschafft werden.

Der Verband fordert zudem „die Einführung eines persönlichen Lebensfreibetrags des Erben oder Beschenkten“, an einen Index zu koppeln und über die persönliche Steuer-ID-Nummer zu überwachen. Dieser Freibetrag auf Lebenszeit sorge dafür, dass Erbschaftsteuer erst anfalle, sobald jemand insgesamt mehr Erbschaften oder Schenkungen erhalten habe, als der Freibetrag vorsieht.

Eine solche Erbschaftsteuer sei „voraussichtlich einfacher, fairer und würde wieder unternehmerische Entscheidungen bei der Führung und Übernahme eines Unternehmens in den Vordergrund rücken“. Die neue Erbschaftssteuer könne demnach so „auch zu einem höheren Steueraufkommen führen“, da die Begünstigung von sehr großen betrieblichen Erbschaften respektive Schenkungen durch einen festen Steuersatz mit Stundung und Ablöseoption ersetzt würde und so kleine und mittlere Betriebe sowie Neugründungen im Wettbewerb nicht benachteiligt würden.

Die Forderungen des BKU unterscheiden sich somit von den jüngsten Vorschlägen der SPD unter anderem dadurch, dass Unternehmen mit einer planbaren Flat Tax von 10 % rechnen können, die auf Antrag über 10 Jahre gestundet werden. Im Gegenzug soll für große Unternehmen die Verschonungsbedarfsprüfung entfallen.

Bei dem vorliegenden Text handelt es sich um eine Zusammenfassung einer Stellungnahme des BKU-Arbeitskreises Steuerrecht. Die vollständige Stellungnahme finden Sie unter dem hier beigefügten Link.