Verbände begrüßen Bundestariftreuegesetz grundsätzlich – weitere Schritte zur Stärkung der Tarifbindung sollten jedoch folgen

Verbände begrüßen Bundestariftreuegesetz grundsätzlich – weitere Schritte zur Stärkung der Tarifbindung sollten jedoch folgen
In einer gemeinsamen Erklärung begrüßen
- der Bund Katholischer Unternehmer (BKU),
- die Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB),
- die katholische Frauengemeinschaft Deutschlands, Diözese Münster (kfd),
- das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK)
- und die Kolpinginitiative „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“
das Bundestariftreuegesetz grundsätzlich. Die in der „Erklärung von Münsterzur Lohngerechtigkeit“ vernetzten katholischen Verbände sehen darin einen ersten richtigen Schritt zur Stärkung der Sozialpartnerschaft und Tarifbindung. Inzwischen arbeiten bereits 7 Millionen Menschen im meist tariflosen Niedriglohnsektor vor allem in Dienstleistungsbranchen und Handel, Logistik und Schlachthöfen – weniger in der Industrie und im Handwerk. Die Tarifbindung der Unternehmen ist in den letzten Jahren von 65 auf 21 Prozent gesunken.
„Die EU hat per Richtlinie festgelegt, dass nationale Aktionspläne zu erstellen sind, wenn die Tarifbindung unter 80% sinkt; deshalb wird die Bundesregierung ohnehin weitere Schritte zur Stärkung der Tarifbindung unternehmen müssen. Ziel muss sein, dass in der Regel die Entlohnung gemäß der von Arbeitgebern und Arbeitnehmern autonom ausgehandelten Tarifverträge erfolgt.“ so Werner Schniedermann, Sprecher der 2010 aufgrund von Missständen in der Fleischindustrie und Lohndumping ausgerechnet bei Vergaben von Weiterbildungsmaßnahmen der Arbeitsagentur und Busleistungen im Münsterland gegründeten Kolping-Initiative „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“.
Dr. Martin Nebeling, Vorsitzender des BKU:
„Durch das Dahinschmelzen der Tarifbindung gerät die Sozialpartnerschaft von Arbeitgebern und Arbeitnehmern als eine der tragenden Säulen der Sozialen Marktwirtschaft ins Wanken. Sie hat uns über Jahrzehnte sozialen Frieden beschert. Überdies sind von den Unternehmen gleichermaßen anzuwendende Tarife eine wesentliche Voraussetzung für fairen Wettbewerb. Allerdings sollte der Gesetzentwurf in Bezug auf Dokumentationspflichten weiter entschlackt werden: Stichprobenkontrolle statt Papierkram, den keiner liest. Angesichts des Strukturwandels unserer Arbeitswelt sollten wir zugleich den Mut haben, die Sozialpartnerschaft insgesamt weiterzuentwickeln. Grundlage dafür bleibt das Vertrauen in die Gestaltungskraft der Tarifparteien – getragen von einer starken Tarifbindung und einer beiderseitigen Kultur des Vertrauens.“
Hermann Hölscheidt (KAB):
„Dem Minilohn folgen Minirente und Armut. Sozialleistungen des Staates sollen das nicht nachträglich reparieren müssen. Arbeit muss sich lohnen, durch gerechte und angemessene Löhne. Damit ist auch ein Abstand zu Sozialleistungen gewährleistet.“
Maria Terbeck (kfd):
„Wir sind immer noch weit weg von einer gleichen Bezahlung von Männern und Frauen. Die Bezahlung nach Tarifmerkmalen schafft Transparenz und fördert eine geschlechtergerechte Bezahlung.“
Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des ZdK:
„Es wird Einfluss auf die nächsten Wahlen haben, wie die Sorgen der im Niedriglohnsektor arbeitenden Bevölkerung von der Regierung ernstgenommen werden – und ob es gelingt, Tarifflucht zurückzudrängen.“
Ansprechpartner
Werner Schniedermann
Sprecher, BKU/KAB/Kolping/ZdK-Initiative „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“
werner.schniedermann@t-online.de
+49 173 704 71 75
Marco Fetke
Referent für Öffentlichkeitsarbeit, Bund Katholischer Unternehmer (BKU)
fetke@bku.de
+49 155 668 92 775