BKU-Experte zu Enteignungsgutachten: „Unwirtschaftlichkeit ist vorprogrammiert“
Das unter Mitwirkung der von der SPD für das Bundesverfassungsgericht vorgeschlagenen Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold erstellte Gutachten zur Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit von Enteignungen stößt beim Bund Katholischer Unternehmer (BKU) auf deutliche Kritik.
„Die vorgeschlagene Vergemeinschaftung stellt de facto eine entschädigungsreduzierte Enteignung dar“, warnt Dr. Rüdiger von Stengel, baupolitischer Experte des BKU und Vorstandsmitglied des Verbands, gegenüber der katholischen Wochenzeitung „Die Tagespost“.
„Folge wird Kapitalflucht, besonders internationalen Kapitals sein, das dann für notwendige Schaffung neuen Wohnraums und Modernisierung bestehenden Wohnraums fehlt“, so von Stengel. Damit werde nicht nur der Wohnungsbau behindert, sondern nach seinen Worten auch der Standort Deutschland als Investitionsstandort in Verruf gebracht.
BKU: „Unwirtschaftlichkeit ist vorprogrammiert – wie in der DDR vorexerziert“
Ein weiterer Kritikpunkt des BKU: „Die vorgeschlagene Abführung von Gewinnen der Anstalten wird dazu führen, dass diese keine Gewinne machen werden. Die Unwirtschaftlichkeit der geplanten Anstalten ist vorprogrammiert – wie in der DDR und in den gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften der Vergangenheit bereits vorexerziert. Dies ist schlichtweg die Vernichtung von Volksvermögen.“
Darüber hinaus fehle „der entscheidende Beleg, dass der Staat es besser könnte, vollkommen – im Gegenteil: Die Deutsche Bahn ist ein eindrückliches Beispiel für strukturelles Staatsversagen in einem angeblich gemeinwohlrelevanten Sektor“.
„Es ist nicht das Privateigentum, das Investitionen verhindert, sondern staatliche Fehlanreize und regulatorische Blockaden.“ Berlin sei haushaltspolitisch massiv unter Druck und verfüge „gar nicht über die finanziellen Mittel, um enteignete Wohnbestände dauerhaft und effizient zu bewirtschaften“.
Katholische Unternehmer möchten Eigentum schützen und Investitionen fördern
In der entschädigungsreduzierten Enteignung durch Vergemeinschaftung sieht der baupolitische Experte „schlicht den falschen Weg“. „Eigentum ist ein hohes Gut. Kapital ist ein scheues Reh.
Der Staat schwächt sich unnötig selbst, indem er es verscheucht“, erklärt von Stengel. Vielmehr sollte er Anreize dafür schaffen, „dass privates Kapital mit dem gewünschten sozialen Effekt investiert wird“.
Zudem dürfe die soziale Verantwortung des Unternehmers im Sinne der Katholischen Soziallehre nicht unterschätzt werden. Dr. von Stengel präzisiert: „In der christlichen Tradition wird der soziale Zweck aller Formen privaten Eigentums betont. Für uns geht es nie nur um eine kurzfristige Gewinnmaximierung.“
„Verantwortungsvoller Gebrauch von Privateigentum die klügste Lösung“
Katholische Unternehmer richteten ihr Handeln vielmehr an der Überzeugung aus, „dass die Frage nach angemessenem Wohnraum immer auch die Würde des Menschen und das Gefühl von Geborgensein berührt“. Der zufriedene Mieter, der sich wertgeschätzt fühlt, achte auch auf Sauberkeit und Erhalt von Haus und Wohnumfeld.
„So entsteht ein Win-Win für alle! Wenn sich noch mehr Unternehmer daran orientieren, dürfte auch das Vertrauen von Politik und Gesellschaft wieder wachsen, dass der verantwortungsvolle Gebrauch von Privateigentum immer noch die klügste Lösung ist, um soziale und ökonomische Belange in eine tragfähige Balance zu bringen“, betont von Stengel.
BKU-Positionspapier zeigt konstruktive Alternativen zur Enteignung auf
Das Statement von Stengels entstammt einem Positionspapier des BKU, das auf eine Anfrage der katholischen Wochenzeitung „Die Tagespost“ hin erarbeitet und nun erstmals vollständig veröffentlicht wird.
In dem in dieser Medieninformation verlinkten Dokument (PDF-Download) werden neben einer kritischen Analyse des kritisierten Gutachtens auch alternative wohnungspolitische Maßnahmen beschrieben.
Genannt werden unter anderem der Abbau bürokratischer Hürden beim Bauen, steuerliche Anreize für die Schaffung von Mitarbeiterwohnungen, die Förderung von Wohneigentum durch den Wegfall der Grunderwerbsteuer für Ersterwerber, Darlehen mit Teilrückzahlungsverzicht für Familien sowie eine gezieltere Mietförderung für sozial Schwache.