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BKU-Kritik am Tariftreuegesetz: Tarifbindung und Sozialpartnerschaft ja – Bürokratie und Benachteiligung nein!

Der Bund Katholischer Unternehmer (BKU) begrüßt die Initiative der Bundesregierung, die in Deutschland zurückgehende Tarifbindung zu stärken. Der katholische Unternehmerverband warnt Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) jedoch deutlich vor einem weiteren Zuwachs an Bürokratie und einer Benachteiligung kirchlicher Träger.

„Die Sozialpartnerschaft ist eine feste Säule unserer Sozialen Marktwirtschaft. Zusammen mit der Tarifbindung muss sie gestärkt werden, um Marktverzerrungen auf der einen und Staatsinterventionismus auf der anderen Seite vorzubeugen“, erklärt der BKU-Bundesvorsitzende Dr. Martin Nebeling am Montag in einer Pressemitteilung des Verbands.

Keine Stärkung der Tarifbindung auf Kosten von mehr Bürokratie und kirchlichen Trägern

Eine Stärkung der Tarifbindung darf Nebeling zufolge jedoch nicht auf Kosten weiterer Bürokratie geschehen: „Das Gebot der Stunde ist es, alte Bürokratie abzubauen – und nicht, neue zu schaffen. Das Tariftreuegesetz läuft jedoch in Gefahr, ohne Not ein weiteres Bürokratiemonster zu erschaffen.“

Zudem kritisiert der BKU-Vorsitzende, dass das geplante Tariftreuegesetz kirchliche Träger benachteiligen würde: „Die kirchliche Tarifpartnerschaft, der sogenannte Dritte Weg, sollte uns zum Vorbild gereichen: Sie setzt auf Dienstgemeinschaft statt Arbeitskampf und sorgt für gute Löhne ohne Streiks. Mit dem Tariftreuegesetz droht dieses Erfolgsmodell abgeräumt zu werden.“

BKU: „Tarifbindung und Sozialpartnerschaft ja – Bürokratie und Benachteiligung nein!“ 

„Der BKU hat hier eine klare Haltung: Tarifbindung und Sozialpartnerschaft ja – Bürokratie und Benachteiligung nein! Handlungsleitend sind für uns nicht ideologische Positionen, sondern die Grundprinzipien der Katholischen Soziallehre: Personalität, Gemeinwohl, Solidarität und Subsidiarität“, betont Nebeling.

Damit schließt sich der BKU einerseits der Kritik verschiedener Wirtschaftsinitiativen an, die vor einer weiteren Belastung des Mittelstands durch noch mehr Bürokratie warnen, andererseits aber auch der Forderung der Caritas-Dienstgeber, die ihm Rahmen des Tariftreuegesetz eine Gleichstellung kirchlicher Tarifwerke wie der AVR Caritas mit Tarifverträgen anmahnen.