Verantwortung in Lieferketten wahrnehmen

Verantwortung in Lieferketten wahrnehmen

Am Tag der Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales zum Gesetz über die unternehmerische Sorgfaltspflicht in Lieferketten macht der Bund Katholischer Unternehmer (BKU) auf die Chancen eines solchen Gesetzes aufmerksam, weist aber gleichzeitig auf die Probleme in der Umsetzung hin.

„Der BKU sieht die zunehmende bürokratische Belastung von Unternehmen als Herausforderung. Viele seiner Mitglieder halten das Lieferkettengesetz für kein geeignetes Mittel, zu der von allen gewünschten Verbesserung der Menschenrechtslage beizutragen. Trotz berechtigter Kritikpunkte, die von BDI und BDA vorgetragen werden, bewertet der BKU das Anliegen des Gesetzes jedoch grundsätzlich positiv“, betont der Vorsitzende des BKU, Prof. Dr. Dr. Ulrich Hemel.

„Der Einsatz für Werte im Wirtschaftsleben, denen wir uns als BKU auf dem Fundament der Christlichen Soziallehre verpflichtet fühlen, darf nicht vor den Fabriktoren enden.“ Deshalb seien eine gute Praxis von Einkauf und Beschaffung schon heute, als Teil gelebter Ethik in Unternehmen, von besonderer Bedeutung. Dazu gehöre eine Analyse von Nachhaltigkeitskriterien bereits bei der Produktplanung. Daneben sei es erforderlich, Menschenrechtsverletzungen in den Lieferländern konsequent entgegenzutreten.

Das Gesetz sollte nach der Auffassung des Unternehmerverbandes für alle in Deutschland tätigen Betriebe gelten und nicht nur für diejenigen, die ihren Sitz im Inland haben. Ansonsten werde eine einseitige Benachteiligung in Deutschland ansässiger Unternehmen die Folge sein. Das Gesetz sehe zwar lediglich eine Anwendung auf Betriebe mit mehr als 1000 Beschäftigten vor, dennoch seien erhebliche bürokratische Belastungen auch für kleine und mittlere Unternehmen in ihrer Rolle als Zulieferer zu erwarten.

Schließlich regt der Unternehmerverband an, zu prüfen, ob unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips andere Maßnahmen als die gesetzlich geplanten, effizienter und einfacher zu realisieren seien. Dazu könnten staatliche Sanktionen gegen Länder gehören, die ethische Mindeststandards nicht einhalten. Auch der Zoll könne beim Import von Produkten diese stichprobenhaft auf ihre Herkunft untersuchen. Eine weitere Option wäre es, eine genaue Herstelleradresse vorzuschreiben, wenn das Produkt im Wesentlichen von einem Zulieferer gefertigt wird. Bislang gebe es, zum Bedauern des BKU, keine belastbaren Untersuchungen inwieweit und in welchem Umfang in Deutschland verkaufte Produkte überhaupt unter ethisch inakzeptablen Bedingungen hergestellt würden.

Beim Blick auf die Lieferbeziehungen gehe es schließlich auch um die Frage eines menschenrechtlichen Risikomanagements. „Unternehmen benötigen Rechtssicherheit und maßvolle Regeln“, ergänzt der BKU Vorsitzende. Die Zusatzaufgabe der Beachtung von Menschenrechten in Lieferketten bringe unbestreitbar einen Mehraufwand für Unternehmen mit sich. Das mache den Standort Deutschland für Investoren nicht attraktiver, vor allem dann nicht, wenn Alternativen zur Verfügung stünden. Die Bewertung der Menschenrechtslage sei mitunter schwierig. Dazu gelte es, Fragen zu beantworten, ob es beispielsweise ethisch vertretbar sei, nach der Übernahme des Landes durch eine Militärjunta, wie in Myanmar, dort noch einzukaufen? Der abrupte Abbruch von Lieferbeziehungen würde allerdings den Menschen vor Ort oft mehr Schaden als Nutzen bringen. Schlecht umgesetzt, könne eine allzu forsche Fassung eines Lieferkettengesetzes also sogar Arbeitsplätze in besonders armen Ländern mit kritischer Menschenrechtslage gefährden.

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