BKU: Entwurf zum Unternehmensstrafrecht ist unverhältnismäßig

BKU: Entwurf zum Unternehmensstrafrecht ist unverhältnismäßig

Der Vorsitzende des Bundes Katholischer Unternehmer (BKU), Prof. Dr. Dr. Ulrich Hemel, kritisiert den Gesetzentwurf zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft. „Das ‚Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft‘, das die Bunderegierung auf den Weg in die parlamentarische Debatte gebracht hat, ist unverhältnismäßig, insbesondere in Hinblick auf die Anforderungen an kleinere und mittlere Unternehmen. Es ist letztlich nichts anderes als ein Unternehmensstrafrecht“. Der Verband schließt sich den Bedenken an, die bereits der Bundesrat gegen den Entwurf geäußert hatte. Außerdem schüre der Gesetzesentwurf einen nicht gerechtfertigten Generalverdacht gegenüber zahlreichen persönlich haftenden Unternehmern und nehme in keiner Weise zur Kenntnis, wie intensiv heute schon die Bemühungen vieler Firmen um faires, nachhaltiges und gesellschaftlich sinnvolles Wirtschaften seien.


„Durch das Gesetz wird das im Deutschen Strafrecht verankerte Grundprinzip, wonach nur derjenige bestraft werden darf, der sich persönlich schuldig gemacht hat, ausgehebelt“, ergänzt Hemel. Das gesamte Unternehmen werde in dem Sanktionsverfahren wie ein Beschuldigter behandelt. Das bringe die Gefahr mit sich, dass nicht mehr ein persönlicher Täter im Mittelpunkt von Ermittlungen stehe, sondern das gesamte Unternehmen für ein Fehlverhalten Einzelner in Mithaftung genommen werde. Unter der beabsichtigten Gesetzeslage sei sogar im Gegensatz zur Absicht des Entwurfes zu befürchten, dass sich diejenigen, die sich persönlich strafbar gemacht haben, hinter dem neuen Instrument der Verbandstat verstecken können. Die sinnvolle und auch von der Öffentlichkeit immer wieder eingeforderte persönliche Inanspruchnahme der Täter werde so nicht erleichtert, sondern tatsächlich weiter erschwert.


Mit dem beabsichtigten Gesetz würden den Unternehmen künftig Straftaten einzelner Leitungspersonen auf breiter Basis zugerechnet, ohne dass es auf ein Organisationsverschulden der Unternehmen ankomme. Es sei prinzipiell zwar richtig, die Compliance-Bemühungen von Unternehmen zu stärken, um so Straftaten präventiv zu verhindern. Diese Anstrengungen dürften aber nicht erst bei der Strafzumessung Berücksichtigung finden, sondern müssten sich bereits auf der Tatbestandsebene zu Gunsten der Unternehmen auswirken. „Die Inanspruchnahme durch ein solches Gesetzesvorhaben muss dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgen und darf gerade kleine Unternehmen nicht über Gebühr belasten, schon gar nicht in der aktuell akuten Belastungssituation durch die Corona-Pandemie“, betont der BKU Vorsitzende. Daher fordere der Bund Katholischer Unternehmer, vom Beschluss des Gesetzes in der geplanten Form und in der aktuellen Situation abzusehen.

zurück

Bund Katholischer Unternehmer e.V.
Georgstr. 18 // 50676 Köln

E-Mail: service@bku.de
Telefon : 02 21 / 272 37 - 0
Dresden Görlitz Leipzig Magdeburg Berlin/ Brandenburg Mecklenburg Vorpommern Hamburg Hannover/Hidesheim Passau Regensburg München Freiburg Stuttgart Saar/ Trier Kurpfalz Augsburg Eichstätt Würzburg Bamberg Aschaffenburg Rhein-Main Fulda Koblenz Aachen Düsseldorf Köln Bonn Ruhrgebiet Paderborn Münster Osnabrück Erfurt