Pressemitteilung vom 23. Januar 2004
Schon die Möglichkeit des Missbrauchs rechtfertigt ein Verbot
Dött widerspricht Rau im Kopftuch-Streit
Das Recht auf Religionsfreiheit darf nicht dazu missbraucht werden, um in unseren Schulen Symbole der Unfreiheit zu zeigen, mahnt die Vorsitzende des Bundes Katholischer Unternehmer (BKU), Marie-Luise Dött (MdB). „Wenn der Staat zweideutige Symbole in den Schulen verbietet, ist dies noch lange kein Eingriff in die Religionsfreiheit“, sagte sie am Freitag in Oberhausen.