Pressemitteilung vom 8. Dezember 2003
Subsidiäre Tarifautonomie
BKU: Betriebliche Öffnungsklauseln auch gegen Willen der Tarifparteien zulassen
In der Debatte um eine Änderung des traditionellen Verständnisses der „Ta-rifautonomie“ werden irreführende Begriffe benutzt, meint der Geistliche Berater des Bundes Katholischer Unternehmer (BKU), Prof. Dr. Lothar Roos. „Was derzeit rechtlich gilt, hat wenig mit Tarifautonomie (Selbstbe-stimmung) und viel mit Tarifheteronomie (Fremdbestimmung) zu tun“, sagte er am Montag in Köln. Gleichzeitig forderte er, den § 77 des Betriebs-verfassungsgesetzes so zu verändern, dass er – unbeschadet der sonstigen Gültigkeit des kollektiven Tarifrechts – betriebliche Bündnisse für Arbeit unter bestimmten Bedingungen auch dann zulässt, wenn das bisherige „Ta-rifkartell“ dem nicht ausdrücklich zustimmt.