Gemeinsame Pressemitteilung des BKU und von „Die Familienunternehmer – ASU“ vom 31. Juli 2007
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung auf 3,2 Prozent senken -
gegen Beitragsfinanzierung der Eingliederungshilfen und neue Verschiebebahnhöfe
„Die aktuell bekanntgegebene überwiegend erfreuliche Entwicklung der Arbeitslosenzahlen
und der Finanzen der Bundesagentur für Arbeit (BA) bestärkt uns in unserer Forderung, das
zuviel gezahlte Geld nun endlich an die Beitragszahler zurückzuzahlen“, erklärten die
Vorsitzende des Bundes Katholischer Unternehmer (BKU), Marie-Luise Dött und der Präsident
von „Die Familienunternehmer - ASU“, Dr. Patrick Adenauer.
„Der verfassungswidrige Aussteuerungsbetrag der Bundesagentur für Arbeit darf nicht durch
eine ebenso verfassungswidrige Beitragsfinanzierung der Eingliederungshilfen ersetzt werden. „Er ist vielmehr ersatzlos zu streichen!“, fordern Marie-Luise Dött und Dr. Patrick Adenauer. Beide sprechen sich für eine transparente Trennung von beitragsfinanzierten Versicherungsleistungen und steuerfinanzierten Sozialleistungen und gegen jede rechtswidrige Zweckentfremdung von Beitragsmitteln aus. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung könne so um einen vollen Punkt auf 3,2 Prozent gesenkt werden.
Dies werde die Arbeitnehmer entlasten, ihre Kaufkraft stärken, die Lohnnebenkosten senken
und so die Investitionsbereitschaft der Unternehmen erhöhen, sagten die beiden Unternehmer.
Download: 2007-07-31-PM_ASU_BKU_Arbeitsmarkt.pdf