Pressemitteilung vom 25. März 2010
„Aktivierendes Grundeinkommen“ statt Hartz IV:BKU sieht Weg aus Armutsfalle
Der Bund Katholischer Unternehmer (BKU) schlägt als Alternative zur aktuellen Hartz IV-Regelung ein „Aktivierendes Grundeinkommen“ vor. Da-nach können Bezieher von Arbeitslosengeld II zwischen dieser Leistung und einem Grundeinkommen mit deutlich verbesserten Hinzuverdienstmöglichkeiten wählen. In dem Konzept sind auch die Regelungen für Kinder neu gefasst.
„Unser Konzept verbindet Aspekte der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik mit denen der Familien- und Steuerpolitik zu einem umfassenden Ganzen“, sagte die BKU-Bundesvorsitzende Marie-Luise Dött, MdB. Der aktuelle politi-sche Reformdruck solle genutzt werden, um arbeitswilligen Transfergeldbe-ziehern einen Weg aus der Armutsfalle zu weisen. Im Gegensatz zu manch anderen Modellen eines Grundeinkommens oder Bürgergeldes sei dieser Vorschlag finanzierbar.
Der BKU beschäftigt sich bereits seit langem mit der sehr komplexen Fragestellung, wie es unter den Gesichtspunkten des christlichen Menschenbildes, aber auch den wirtschaftlichen und generationenübergreifenden Gesichtspunkten gelingen kann, den Erfordernissen der Menschen in Not ebenso gerecht zu werden wie jenen, die sich und ihre Familie mit teilweise niedrigen Einkommen selbst ernähren.
Betroffene können wählen
Im BKU-Modell können Bürger statt Hartz IV mit den heutigen Regelungen einschließlich Bedürftigkeitsprüfung nun alternativ ein „Aktivierendes Grundeinkommen“ in Höhe von 445 € pro Monat (5 333 € jährlich) wählen, das das „physische Existenzminimum“ (Ernährung, Kleidung, Wohnung etc.) abdeckt. Erwerbseinkommen bis zu einer Höhe von 222 € pro Monat (2.664 € jährlich) können die Bezieher des Grundeinkommens ohne jeglichen Abzug behalten. Die Deckung des „soziokulturellen Existenzminimums“ (Teilhabe auch am sozialen, kulturellen und politischen Leben) in Höhe von monatlich 667 € (jährlich 8 004 €) wird somit gewährleistet.
Darüber hinaus gehende Einkünfte werden zu 60%, also zu einem weit geringeren Prozentsatz als bisher, auf das Grundeinkommen angerechnet. Damit verringert sich die Höhe des geleisteten Transfers mit steigendem Einkommen, ohne den Anreiz zur Aufnahme einer geringfügig bezahlten oder auch durchschnittlich entlohnten Tätigkeit massiv einzuschränken. Ab einem Jahreseinkommen in Höhe von 11 580 € ist der Transferanspruch verbraucht, der Steuerpflichtige wird zum Nettozahler.
Verbesserungen für Kinder
Eltern, die aktivierendes Grundeinkommen beziehen, erhalten - wie alle (!) anderen Eltern auch - pro Kind ein einheitliches Kindergeld in Höhe von 200 € pro Monat. Zusätzlich zum Kindergeld erhöht sich das aktivierende Grundeinkommen pro Kind um weitere 200 €, so dass das kindbedingte sächliche Existenzminimum vollständig abgedeckt ist. Diese Kinderkompo-nente des aktivierenden Grundeinkommens wird nach den Regeln des allgemeinen „Aktivierenden Grundeinkommens“ mit zunehmenden Einkünften mit einer Rate von 60% abgeschmolzen. Ergänzend sei hier angemerkt, dass sich der BKU hinsichtlich der Finanzierung von Bildungsausgaben für ein eigenes Gutscheinmodell einsetzt.
Die komplette Leistungsabrechnung der Bezieher eines Grundeinkommens ist aufgrund der Zusammenführung mit dem Steuersystem auf das Finanzamt zu verlagern. Nur wer im System der Grundsicherung verbleibt, erhält sein Transfereinkommen über die Kommune.
Berechnungen zeigen, dass dieses aktivierende Grundeinkommen weitge-hend kostenneutral ist. Die Finanzierungsneutralität entsteht unter anderem dadurch, dass z.B. das Arbeitslosengeld II, das Wohngeld, das Sozialgeld für Kinder, der Kinderzuschlag sowie steuerliche Freibeträge im Grundein-kommen aufgehen und somit als Gegenfinanzierung einfließen.
Dött erläuterte die Motive des Vorschlages: „Das BKU-Modell basiert auf einer klaren, von der Katholischen Soziallehre inspirierten ethischen Grund-lage: Jedes Mitglied der Gesellschaft hat einen Anspruch auf das soziokulturelle Existenzminimum. Dieses ist beim bisherigen Arbeitslosengeld II wie beim „aktivierenden Grundeinkommen“ gegeben. Unser Konzept wahrt aber besser das Lohnabstandsgebot und bietet mehr Möglichkeiten für Langzeitarbeitslose, sich Schritt für Schritt aus eigener Kraft in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.“
Ihre Rückfragen beantwortet Elisabeth Schulte, Leiterin des BKU-Arbeitskreises Soziale Ordnung: Tel.: 0173 5771845.
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