Pressemitteilung vom 25. März 2010

„Aktivierendes Grundeinkommen“ statt Hartz IV:BKU sieht Weg aus Armutsfalle


Der Bund Katholischer Unternehmer (BKU) schlägt als Alternative zur aktuellen Hartz IV-Regelung ein „Aktivierendes Grundeinkommen“ vor. Da-nach können Bezieher von Arbeitslosengeld II zwischen dieser Leistung und einem Grundeinkommen mit deutlich verbesserten Hinzuverdienstmöglichkeiten wählen. In dem Konzept sind auch die Regelungen für Kinder neu gefasst.

„Unser Konzept verbindet Aspekte der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik mit denen der Familien- und Steuerpolitik zu einem umfassenden Ganzen“, sagte die BKU-Bundesvorsitzende Marie-Luise Dött, MdB. Der aktuelle politi-sche Reformdruck solle genutzt werden, um arbeitswilligen Transfergeldbe-ziehern einen Weg aus der Armutsfalle zu weisen. Im Gegensatz zu manch anderen Modellen eines Grundeinkommens oder Bürgergeldes sei dieser Vorschlag finanzierbar.

Der BKU beschäftigt sich bereits seit langem mit der sehr komplexen Fragestellung, wie es unter den Gesichtspunkten des christlichen Menschenbildes, aber auch den wirtschaftlichen und generationenübergreifenden Gesichtspunkten gelingen kann, den Erfordernissen der Menschen in Not ebenso gerecht zu werden wie jenen, die sich und ihre Familie mit teilweise niedrigen Einkommen selbst ernähren.

Betroffene können wählen

Im BKU-Modell können Bürger statt Hartz IV mit den heutigen Regelungen einschließlich Bedürftigkeitsprüfung nun alternativ ein „Aktivierendes Grundeinkommen“ in Höhe von 445 € pro Monat (5 333 € jährlich) wählen, das das „physische Existenzminimum“ (Ernährung, Kleidung, Wohnung etc.) abdeckt. Erwerbseinkommen bis zu einer Höhe von 222 € pro Monat (2.664 € jährlich) können die Bezieher des Grundeinkommens ohne jeglichen Abzug behalten. Die Deckung des „soziokulturellen Existenzminimums“ (Teilhabe auch am sozialen, kulturellen und politischen Leben) in Höhe von monatlich 667 € (jährlich 8 004 €) wird somit gewährleistet.

Darüber hinaus gehende Einkünfte werden zu 60%, also zu einem weit geringeren Prozentsatz als bisher, auf das Grundeinkommen angerechnet. Damit verringert sich die Höhe des geleisteten Transfers mit steigendem Einkommen, ohne den Anreiz zur Aufnahme einer geringfügig bezahlten oder auch durchschnittlich entlohnten Tätigkeit massiv einzuschränken. Ab einem Jahreseinkommen in Höhe von 11 580 € ist der Transferanspruch verbraucht, der Steuerpflichtige wird zum Nettozahler.

Verbesserungen für Kinder

Eltern, die aktivierendes Grundeinkommen beziehen, erhalten - wie alle (!) anderen Eltern auch - pro Kind ein einheitliches Kindergeld in Höhe von 200 € pro Monat. Zusätzlich zum Kindergeld erhöht sich das aktivierende Grundeinkommen pro Kind um weitere 200 €, so dass das kindbedingte sächliche Existenzminimum vollständig abgedeckt ist. Diese Kinderkompo-nente des aktivierenden Grundeinkommens wird nach den Regeln des allgemeinen „Aktivierenden Grundeinkommens“ mit zunehmenden Einkünften mit einer Rate von 60% abgeschmolzen. Ergänzend sei hier angemerkt, dass sich der BKU hinsichtlich der Finanzierung von Bildungsausgaben für ein eigenes Gutscheinmodell einsetzt.

Die komplette Leistungsabrechnung der Bezieher eines Grundeinkommens ist aufgrund der Zusammenführung mit dem Steuersystem auf das Finanzamt zu verlagern. Nur wer im System der Grundsicherung verbleibt, erhält sein Transfereinkommen über die Kommune.

Berechnungen zeigen, dass dieses aktivierende Grundeinkommen weitge-hend kostenneutral ist. Die Finanzierungsneutralität entsteht unter anderem dadurch, dass z.B. das Arbeitslosengeld II, das Wohngeld, das Sozialgeld für Kinder, der Kinderzuschlag sowie steuerliche Freibeträge im Grundein-kommen aufgehen und somit als Gegenfinanzierung einfließen.

Dött erläuterte die Motive des Vorschlages: „Das BKU-Modell basiert auf einer klaren, von der Katholischen Soziallehre inspirierten ethischen Grund-lage: Jedes Mitglied der Gesellschaft hat einen Anspruch auf das soziokulturelle Existenzminimum. Dieses ist beim bisherigen Arbeitslosengeld II wie beim „aktivierenden Grundeinkommen“ gegeben. Unser Konzept wahrt aber besser das Lohnabstandsgebot und bietet mehr Möglichkeiten für Langzeitarbeitslose, sich Schritt für Schritt aus eigener Kraft in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.“

Ihre Rückfragen beantwortet Elisabeth Schulte, Leiterin des BKU-Arbeitskreises Soziale Ordnung: Tel.: 0173 5771845.

Eine pdf-Version der Pressemeldung finden Sie hier .

Aktuelles

21.5: Ethik und Wirtschaft

Der BKU und das Bildungswerk Dortmund der Konrad-Adenauer-Stiftung laden ein zur Veranstaltung "Ethik und Verantwortung in der Wirtschaft. Gedanken zum wertorientierten Unternehmertum heute. Auf dem Podium wirken unter anderem die BKU-Bundesvorsitzende Marie-Luise Dött, MdB und Prof. Dr. Joachim Wiemeyer, Professor für Christliche Gesellschaftslehre an der Ruhr-Universität Bochum mit.  

24.5: Jenaer Konvent zur Bildung

Am 24. Mai findet in Jena der 3. Jenaer Konvent der Jenaer Allianz statt, der auch der BKU angehört. Thema des ganztägigen Konvents ist „Bildung, Innovation, Chancengerechtigkeit“. Diskutiert wird mit Fachleuten aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft, darunter Dr. Konrad Schily, Gründungspräsident der Universität Witten/Herdecke, Prof. Dr. Birgitta Wolff, Wirtschafts- und Bildungsministerin a.D. von Sachsen-Anhalt, Christine Lieberknecht, MdL, Ministerpräsidentin des Freistaates Thüringen und Professor Dr. Lars Feld vom Sachverständigenrat Wirtschaft.

7./8.6.: BKU-Wallfahrt in Köln

Die BKU-Wallfahrt findet am 7. und 8. Juni in Köln statt. Neben einer Fußwallfahrt durch romanische Kirchen im Stadtkern und Besuch bei Mäurer& Wirtz GmbH (u.a. 4711) ist die Teilnahme an Höhenpunkten des Eucharistischen Kongresses vorgesehen, etwa der Kongress-Gesprächsrunde „Unterwegs in eine gerechte Zukunft. Im Dialog über Kapital“ u.a. mit der BKU-Bundesvorsitzenden Marie-Luise Dött, MdB und Reinhard Kardinal Marx.   

11.-13.10: BKU-Bundestagung

Vom 11. bis 13. Oktober findet die jährliche Bundestagung des BKU statt. Tagungsort ist in 2013 die Stadt Dresden.

CSR-Veranstaltungen von BKU/Caritas

Der BKU, der Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln und das Institut für Soziale Innovationen der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg (ISI) haben die Veranstaltungsreihe "Attraktiver Arbeitgeber in Zeiten des demographischen Wandels“ konzipiert. Unternehmen und Verbünde können die Fortbildungsmodule einzeln buchen - als in-house Schulung oder als offene Veranstaltung.

Zum Unternehmer berufen!

Führungskräfte der Wirtschaft sind dazu berufen, die Wirtschaft entsprechend der Würde des Menschen und mit Blick auf das Gemeinwohl zu gestalten. Das sagte Peter K.A. Kardinal Turkson, der Präsident des Päpstlichen Rates für Gerechtigkeit und Frieden bei einer Veranstaltung von BKU und UNIAPAC in Frankfurt.

Christliche Unternehmerverantwortung

Der BKU hat seinen Grundlagentext "Christliche Unternehmerverantwortung" neu aufgelegt. Die Broschüre steht ab sofort in einem überarbeiteten Layout zur Verfügung. 

Die Zehn Gebote für Unternehmer

Eine der zentralen Aufgaben des BKU besteht darin, seinen Mitgliedern Orientierungshilfen für werteorientierte Unternehmensführung anzubieten. Ein erfolgreiches Beispiel dafür sind unsere "Zehn Gebote für Unternehmer".