Pressemitteilung vom 31. Januar 2011
Schwerer Schlag gegen die Christen in der Türkei
Dött kritisiert Teilenteignung des Klosters Mor Gabriel:
Das jüngste Urteil des Obersten Gerichtshofes der Türkei über Ländereien des christlichen Klosters Mor Gabriel ist ein schwerer Schlag gegen die Christen im Land, meint die Vorsitzende des Bundes Katholischer Unternehmer (BKU), Marie-Luise Dött, MdB. „Ich bedauere es, dass der türkische Staat nicht Willens oder in der Lage ist, dieses Kloster zu erhalten“, sagte sie am Montag in Berlin.
Die Anlage der aramäischen Christen in Südostanatolien stammt aus dem 4. Jahrhundert und ist eines der ältesten Klöster der Christenheit. Seit einigen Jahren gibt es Streitigkeiten um die Ländereien, von deren Erträgen das Kloster lebt. Ein Teil dieser Ländereien wurde in der vergangenen Woche per Gerichtsbeschluss dem türkischen Staat zugesprochen.
„Für mich steht außer Frage, dass es hier um mehr geht als um ein Stück Ackerland“, sagte Dött. Das syrisch-orthodoxe Kloster sei ein wichtiges Zentrum der aramäischen christlichen Minderheit in der Region. Schon seit einiger Zeit gebe es Streit um den Religionsunterricht im Kloster und um bauliche Veränderungen rund um die Anlage.
„Ich fordere die Türkei auf, die Religionsfreiheit von Minderheiten im Land zu schützen“ betonte Dött. „Mit etwas gutem Willen könnte der türkische Staat auch nach dem Urteil noch konstruktiv auf das Kloster zugegehen und die Ländereien zurückgeben oder an die Christen verpachten“.
Der BKU
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