Pressemitteilung vom 01. Dezember 2009


„Wichtigen Pflock eingeschlagen“


Dött begrüßt Karlsruher Urteil zum Ladenschluss

„Mit seinem Urteil zum Berliner Ladenschlussgesetz hat das Bundesverfas-sungsgericht einen wichtigen Pflock eingeschlagen!“ Das sagte die Vorsit-zende des Bundes Katholischer Unternehmer (BKU), Marie-Luise Dött, MdB, am Dienstag in Berlin. „Wir beobachten mit Sorge die drohende Aufweichung des Ladenschlusses an Sonn- und Feiertagen. Mit der Karls-ruher Entscheidung ist diese vorerst gestoppt“, hofft sie.

Sonntags müssen die Läden geschlossen bleiben

Der BKU spricht sich dafür aus, die Ladenöffnungszeiten innerhalb der Woche freizugeben. Gleichzeitig sei jedoch die Sonntagsruhe als wichtiges Kulturgut zu schützen. "Der Sonntag ist in unserer christlichen Kultur mehr als ein arbeitsfreier Tag", sagte Dött. "Er soll als Tag der Arbeitsruhe dem Gottesdienst, der Entspannung und der Besinnung dienen. Der Einzelne, die Familien und die Gemeinden brauchen diesen gemeinsamen Ruhetag, um nicht im Aktivismus der Woche unterzugehen. Das lässt sich auch nicht durch bewegliche freie Tage ersetzen. Wenn der Vater am Montag frei hat, die Mutter am Dienstag und die Schulkinder am Wochenende, leidet zwangsläufig das gemeinsame Familienleben!“

Das Urteil

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag das Berliner Gesetz teil-weise gekippt, nach dem Einzelhändler an bis zu zehn Sonntagen im Jahr öffnen dürfen. Unter anderem war es in Berlin zulässig, die Läden an allen vier Adventssonntagen geöffnet zu halten.

Der BKU

Dem 1949 gegründeten BKU gehören rund 1 250 Inhaber-Unternehmer, Selbständige und leitende Angestellte an. Der BKU ist in 36 Diözesan¬gruppen gegliedert. In seinen Arbeitskreisen entstehen innovative Konzepte zur Wirtschafts- und Sozialpolitik. Der Verband sieht sich als Schnittstelle zwischen Wirtschaft, Kirche und Politik.

Download: 2009-12-01-PMSonntagsoffnung_Berlin.pdf
  

 

 

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