Hemel: EuGH-Urteil zur Arbeitszeit ist für manche Unternehmen weltfremd

Hemel: EuGH-Urteil zur Arbeitszeit ist für manche Unternehmen weltfremd

Dort, wo es Anlass zu Misstrauten gebe, in bestimmten Branchen oder bestimmten Situationen, könne, so Hemel, die genaue Zeiterfassung nicht nur die Mitarbeitenden schützen, sondern auch den Arbeitgeber gegenüber ungerechtfertigten Anfeindungen entlassen. Der entstehende bürokratische Aufwand, jeden Arbeitsschritt zu erfassen sei aber nicht wirklichkeitsnah.

Vertrauen wiederherstellen

Das Urteil zeige, wie wichtig es sei, verloren gegangenes Vertrauen zwischen den Unternehmen und den sonstigen Akteuren der Zivilgesellschaft wiederherzustellen. „Das ist auch ein Anliegen des BKU“, betonte Hemel. Der BKU Vorsitzende wünscht sich für die Zukunft „ein größeres Vertrauen zwischen Wirtschaft und Gesellschaft und eine größere Freude daran, gemeinsam Zukunft zu gestalten. Das ist die Aufgabe und daran müssen wir alle arbeiten.“

Hier finden Sie das vollständige Interview zum Nachören.

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